eBook-Kartellklage: Termin für erste Anhörung steht

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eBook-Kartellklage: Termin für erste Anhörung steht

 

Nach über zwei Jahren an Ermittlungen reichte das Department of Justice Klage gegen Apple und fünf führende Verlage ein. Doch eine Aufklärung oder beziehungsweise ein Urteil liegt noch in weiter Ferne, denn die erste Anhörung findet erst in einem knappen Jahr statt.

 

(25.6.2012; 15:15) Im Verfahren um die illegalen Preisabsprachen zwischen Apple und mittlerweile nur noch zwei US-Verlagen wurde nun von der zuständigen Richterin ein Datum für den ersten Verhandlungstag festgelegt und der liegt noch nicht in allzu greifbarer Nähe. Erst am 3. Juni 2013 müssen der kalifornische Konzern sowie Macmillan und die Penguin Group erstmals zu den Vorwürfen vor Gericht Stellung nehmen.

Zwei Jahre lang ermittelte das DOJ, Department of Justice, gegen Apple und fünf führende amerikanische Verlage wegen möglicher Preisabsprachen. Mitte April reichte das DOJ eine Kartellklage gegen das Unternehmen und die Verlagshäuser ein. Apple und den Verlagen wird vorgeworfen Preisabsprachen untereinander getroffen zu haben, um dem damaligen Marktführer Amazon auszubooten. Grundlage dafür bietet das von Apple 2010 eingeführte Agency Modell.

Lediglich Apple, die Macmillian-Group, eine Zweigstelle der deutschen Georg von Holtzbrinck GmbH und der Pearson Plc’s Penguin Group wagen den Schritt vor Gericht. Die übrigen drei angeklagten Verlage versuchen zu einer außergerichtlichen Einigung zu gelangen.

Der Grund für diesen doch relativ späten Termin liegt darin begründet, dass die DOJ und die Beklagten sich über die Dauer der Beweisaufnahme nicht einig werden konnten. Während Apple bis spätestens 7. Dezember alles unter Dach und Fach wissen wollte, beharrte das Department of Justice auf eine Verlängerung bis zum 22. März 2013.

Die drei weiteren Verlage die sich um eine außergerichtliche Einigung bemühten, haben unterdessen einen Antrag eingereicht, bei dem Verfahren gegen Apple außen vor zu bleiben und nicht in das Verfahren involviert zu werden. Dem hat aber das Justizministerium bereits widersprochen, da es nicht Teil der außergerichtlichen Einigung gewesen sein. Zudem ist davon auszugehen, dass alle drei Verlage, Hachette sowie HarperCollins und auch Simon & Schuster, relevante Informationen zu diesem Fall beitragen können.

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