(Wien, 24.2.2009) Die E-Rechnung ist bequem und immer öfter kommt sie als pdf per E-Mail oder ist von einer Webseite abzuholen. Häufig ist sie aber nicht rechtskonform, da nicht digital signiert. Gleich gefährlich ist das Aufheben nur des Ausdruckes, wenn die digitale Signatur nicht in allen Details mit ausgedruckt wird. (siehe)
Dieses Problem hat man bei Rechnungen, wie denen der Telekom Austria und UPC, die zwar signiert sind, die aber nur im Acrobat Professional ab der Version 6.0 geprüft werden können. Diese Signatur wird nicht mit der Rechnung ausgedruckt und ist daher am Ausdruck nicht nachprüfbar. Um die Anerkennung des Vorsteuerabzuges zu gewähleisten, muss die Rechnung also auch digital aufgehoben werden. Und zwar über sieben Jahre hinweg und jederzeit wieder elektronisch abrufbar. Für große Unternehmen, die ohnehin alles einscannen und nur mehr digital aufheben, kein Problem. Für KMUs mitunter schon ein Problem.
Damit tickt für Unternehmen, die solche Rechnungen akzeptieren und nicht digital speichern eine Zeitbombe: nämlich die einer saftigen Steuernachzahlung von unberechtigt abgezogener Umsatzsteuer. Szenarien, wie es dazu kommen kann, sind nicht sehr schwierig auszudenken. Zum Beispiel könnte die Finanz bei einer Prüfung der TA oder UPC alle Unternehmen erfassen, die E-Rechnungen bezogen haben. Und bei der nächsten Prüfung dann gezielt die Rechnungen elektronisch verlangen. Liegen sie nur am Papier vor, sind sie nicht zum Abzug der Vorsteuer geeignet. Und der Nachzahlungs- samt Strafbescheid ist da. Und dafür haftet jeder Geschäftsführer persönlich.
( )
© Telekom-Presse
|
|
|
|
|
| Meinung • Personalia • Jobbörse • Termine • Anzeigen • Newsletter-Admin • Site Map • Impressum • Telekom-Presse-TV |
|
|
Suchbegriffe: Zeitbombe E-Rechnung