EU-Kommission beschließt Software-Patentierung

Nach Jahren der Diskussionen und Demonstrationen ist die Sache fixiert. Software kann unter bestimmten Voraussetzungen patentiert werden, wurde in Brüssel beschlossen.

(Brüssel, 19.5.2004) Die Sache mit den Softwarepatenten bewegt die Gemüter nun bereits seit geraumer Zeit. Bereits vor einigen Jahren wurde in der EU angedacht, den Patentschutz für Computer-Programme zu vereinheitlichen. Über das notwendige und sinnvolle Ausmaß war man sich in den kommenden Jahren allerdings kaum einig.

Marktdominanz befürchtet
Große Konzerne, besonders Softwareriese Microsoft, könnten ihre Marktdominanz in Europa weiter ausbauen. Im Interesse von Forschung und Entwicklung gelte es einen möglichst offenen Zugang zu Software-Ideen zu gewähren forderten EU-Kommissionsmitglieder ebenso wie die Open Source Bewegung, die den Patentschutz als Barriere für die Entwicklung neuer Programme sahen und sehen (die TELEKOM PRESSE berichtete).

Nichtinhaber hätten das Nachsehen (siehe auch) wurde befürchtet. Die Erfahrungen in den USA würden zeigen, dass Softwarepatente, anders als traditionelle Patente, Innovationen und Forschung nicht fördern würden, sie würden vielmehr das Gegenteil bewirken, da sie vor allem kleinen und mittleren Unternehmen den Einstieg in Märkte erschweren würden, hieß es aus der Open Source Bewegung (wir berichteten).

Nachdem sich das EU-Parlament  bereits vor einem Jahr eindeutig für den Richtlinienvorschlag für die Patentierbarkeit von computerimplementierten Erfindungen entschieden hatte (wir berichteten) verschärfte sich die Kritik aus unterschiedlichen Lagern (siehe). Danach entschied sich das EU-Parlament im vorigen Herbst für eine entschärfte Version der Direktive für "computerimplementierten Erfindungen" womit der weitreichendere Vorschlag der EU-Kommission zurückgenommen wurde. 21.Änderungen insgesamt wurden zuletzt vorgenommen, die allesamt freie Entwickler schützen sollen.

Spagat geschafft?
Der Beschluss in der Europäischen Union, wonach Computer-Software patentiert werden kann, wurde nun endgültig am Dienstag in Brüssel gefasst. Laut EU-Kommission ist damit gewährleistet, dass einerseits Innovationen durch ein Patent geschützt werden und auch Erfinder, den ihnen zustehenden Anteil an der Nutzung bekommen. Allerdings sei auch gewährleistet, dass durch diese Patente freie Entwickler in ihrer Arbeit nicht blockiert werden.

Laut aktuellem Entwurf kann Software etwa nur im Zusammenhang mit bestimmten Anwendungen bei Geräten patentiert werden. Als Beispiel angeführt wird etwa das Programm zur Verringerung des Stromverbrauchs bei einem Mobiltelefon. Reine Softwareprogramme oder Geschäftsmethoden lassen sich nicht schützen. Was in den USA möglich ist,  die Patentierung von Logik, schließt das europäische Patentrecht aus. Algorithmen, mathematische Methoden, Musik, Computerprogramme können nicht patentiert werden, sondern sind durch das Urheberrecht geschützt. In den USA dagegen können auch in Software umgesetzte Anwendungen oder Geschäftsmodelle mit einem Patent geschützt werden.

Umsetzung
Bis der Beschluss der EU-Kommission nun in Gemeinschaftsrecht übergeht, wird es noch dauern. Die Position der EU-Staaten muss noch einmal ins Europäische Parlament, welches im Juni neu gewählt wird. Zuvor gibt es keine Sitzung mehr.


(rb)


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