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Derzeit wird diskutiert, ob das Verschicken von SMS an säumige Beitragszahler gegen das Gesetz verstößt.
(Wien, 5.1.2007) Die römisch-katholische Diözese Graz-Seckau hat Tausende Mitglieder per SMS dazu aufgefordert, ihre ausständigen Kirchenbeiträge einzuzahlen. Diese SMS-Nachrichten sorgen nun für rege Diskussionen.
Gesetzesverstoß? Laut Georg Plank von der Diözese Graz-Seckau ist das Verschicken der SMS eine völlig legitime Methode, da die Kirche nur mit ihren Mitgliedern kommuniziere - doch viele Empfänger rätseln, wie die Kirche zu ihren Nummern gekommen ist. Hans Zeger von der ARGE Daten spricht von einer "dummen Idee" und ortet hier einen Gesetzesverstoß. Zeger erinnert an die Bestimmung 107 des Telekommunikationsgesetzes nach der, jede elektronische Post, einschließlich SMS, die an mehr als 50 Empfänger geht unzulässig ist , wenn diese nicht vorab zugestimmt haben. Öffentlich zugängliche Nummern Der Sprecher der Diözese Graz-Seckau, Georg Plank, versteht zwar die Bedenken der ARGE Daten, bezieht sich aber auf ein schriftliches Rechtsgutachten, das vor der Aktion erstellt wurde. Verwendet würden auch nur öffentlich zugängliche Nummern, beteuert Plank
(os)
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