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Es geht um das Bwin-Angebot für Nutzer aus Niedersachsen. Bwin hat gegen die Verbotsverfügung geklagt.
(Wien, 23.9.2008) Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage des österreichischen Online-Sportwettenanbieters Bwin gegen die Verbotsverfügung des Innenministeriums abgewiesen.
Die Klage wendete sich gegen eine Verbotsverfügung des Innenministeriums vom 21. Juni des Vorjahres, mit der Bwin unter Androhung eines Zwangsgeldes von 50.000 Euro untersagt wurde, ihr Glücksspielangebot im Internet - sowohl Sportwetten als auch Internet-Casino und Spiele wie Poker - für Nutzer aus Niedersachsen zugänglich zu machen.
Bwin brachte vor, dass man einerseits der Verfügung nicht nachkommen könne, weil das Angebot nicht von ihr, sondern über die Domain einer anderen Gesellschaft - einer hundertprozentigen Tochter der Klägerin - angeboten werde. Zum anderen verstoße die Rechtsgrundlage der Verfügung gegen Verfassungs- und EU-Recht. Darüber hinaus verlange das Innenministerium etwas technisch Unmögliches.
Gegen den heutigen Entscheid des Verwaltungsgerichts kann Einspruch erhoben werden.
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