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AK: Versteckte Preise auf Websites unzulässig

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Das Oberlandesgericht Wien hat der AK Recht gegeben: Mangelnde Preisauszeichnungen sind wettbewerbswidrig.

(Wien, 11.1.2008) Webseiten mit versteckten Preisangaben sind unzulässig, weil sie irreführend sind. Preis und Aufklärung über das Rücktrittsrecht müssen klar angegeben werden. Das bestätigte im Dezember das Oberlandesgericht Wien der AK. Die AK hat Anfang 2007 eine Klage gegen IS Internet Service AG (vormals Xentria) eingebracht.

Weitere Klagen folgen
Die IS Internet Service AG hatte auf mehreren Webseiten etwa mit vermeintlich kostenlosen SMS und Lebensprognosen geworben. Die Seiten entpuppten sich allerdings als Kostenfalle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die AK kündigte weitere Klagen an und rät Nutzern zur Vorsicht: 

  • Registrieren Sie sich nicht vorschnell auf Webseiten mit Angeboten und Informationen wie etwa Lebensprognosen, SMS-Diensten und Vornamen. Diese Seiten sind oft nur am Tag der Registrierung kostenlos, dann verlängern sie sich in einen teuren Abo-Vertrag. 
  •  Lesen Sie die gesamte Webseite und die Geschäftsbedingungen, bevor Sie sich auf Angebote oder Tests einlassen.
  • Gehen Sie mit Ihren Daten wie Name, Adresse, Telefon sorgsam um. Geben Sie nie persönliche Daten an, ohne genau nachzulesen, wozu sie benötigt werden.
  • Unerklärbare Rechnungen nicht sofort zahlen: Überprüfen Sie die Fakten und wenden Sie sich im Zweifelsfall an eine Konsumentenberatungsstelle.
  • Haben Sie sich auf einer vermeintlichen Gratisseite angemeldet oder haben Sie eine Zahlungsaufforderung bekommen, nutzen Sie umgehend Ihr Rücktrittsrecht laut Konsumentenschutzgesetz.

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