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Online-Fahndung in Österreich fix

Foto: Wiener Polizei
 

Justizministerin und Innenminister einig: Ab 2008 soll die Polizei mit richterlicher Genehmigung über das Web auf private Computer zugreifen dürfen.

(Wien, 17.10.2007) Justizministerin Maria Berger (SPÖ) und Innenminister Günter Platter (ÖVP) sind beim Thema Online-Fahndung zu einem Entschluss gekommen. Ab kommendem Jahr sollen die Ermittler auch mittels Online-Durchsuchung auf private PCs zugreifen dürfen. Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Voraussetzung ist etwa der Verdacht auf schwere Verbrechen oder Terrorismus. Auch die Unterstützung terroristischer Vereinigungen zählt dazu. Bei den Straftaten muss jedenfalls ein Strafmaß von mindestens zehn Jahren drohen.

Österreich zeigt sich bei diesem Thema offensichtlich um einiges entscheidungsfreudiger als Deutschland, wo Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bereits seit Monaten die Einführung der verdeckten PC-Durchsuchung via Web propagiert.

Nur mit richterlichen Beschluss
Um den Online-Zugriff durchführen zu können, benötige die Polizei die Anordnung des Staatsanwalts mit richterlicher Genehmigung, erklärte Berger im "Ö1-Morgenjournal". Mit welchen Mitteln die Polizei genau zugreifen darf - etwa mit einem Spionageprogramm wie dem vielzitierten Bundestrojaner - steht noch nicht fest. Die technischen und gesetzlichen Details sollen noch von einer Expertengruppe geklärt werden um ab Herbst 2008 starten zu können.

Innenminister Platter geriet erst vor wenigen Tagen ins Kreuzfeuer der Kritik mit seiner geplanten Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes, die die Überwachung von Mobiltelefonaten ohne richterliche Genehmigung ermöglichen soll. Über die Novelle soll noch am Mittwoch im Ministerrat entscheiden werden.

( )

Handyüberwachung ohne richterliche Kontrolle

Reaktionen auf diesen Artikel

Pc-Spionage
Typisch vorrauseilender Gehorsam.
Habe in einer bekannten Pc-Zeit-
schrift gelesen dasKaspersky und co für so etwas kein Schlupfloch
lassen wollen.
gr.
A.Karner
  Anton Karner - 2007-10-19
  Antworten >>

staatsrechtlich ?
Guten Tag,
staatsrechtlich irrelevant, ...aber weil technisch kein Problem:
können die österreichischen
Behörden dann nicht leicht in
PCs im Ausland schauen? Wie
ist's bei Immunpersonen?

Betroffene (hier in DE) brauchen ja nicht informiert zu werden bzw. erst nach Ende des Observierens.
Die Sache mag aus Sicht poli- tisch Verantwortlicher sinnvoll sein. Aber wer schützt vor
"Mißbrauch im Amt"? Etwa Kenntnisnahme von Börseninsiderwissen? Wer will prüfen, ob Amtsperson XY nicht
als Privatperson NN derart ge-
wonnene Vorteile nutzt?
I. Weber
D-21614 Buxtehude
  Ingo Weber - 2007-10-17
  Antworten >>

Bitte korrekte Formulierungen verwenden
Lieber BR, Lieber PFM,

Der Inhalt dieses Artikell hat mit "Web", einer Kurzform für "World Wide Web", wohl nicht das geringste zu tun. Wohl eher mit "Internet" und der Unterschied ist wohl ebenso eklatant wie zwischen "LKW" und "Straße", was Ihnen aber eigentlich geläufig sein müsste.

Liebe Grüße
Michael Warmuth
  Michael Warmuth - 2007-10-17
  Antworten >>



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