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Eine generelle Überprüfung aller Artikel ist nicht zumutbar, doch wenn das Auktionshaus von jugendgefährdenden Medien erfährt, müssen diese umgehend aus den Angeboten gelöscht werden.
(Wien, 12.7.2007) Das Internet-Auktionshaus eBay muss seine Angebote schärfer auf jugendgefährdende Medien prüfen. Das hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Der Kläger, ein Interessenverband des Video- und Medienfachhandels, konnte sich letztlich durchsetzen.
Erneuten Verkauf verhindern Nach dem Urteil des Karlsruher Gerichts muss das Auktionshaus zwar nicht durchgängig prüfen, was Verkäufer zur Versteigerung anbieten. Wenn eBay jedoch davon erfahre, dass beispielsweise jugendgefährdende Gewalt- oder Pornovideos zum Verkauf angeboten würden, dann müssten nicht nur die konkreten Angebote gesperrt, sondern auch deren erneuter Verkauf verhindert werden, berichtet "Financial Times Deutschland".
Verlässliche Überprüfung des Alters Die Pflicht zur Sperrung jugendgefährdender Inhalte könnte eBay nach Ansicht der Richter allerdings entgehen, wenn durch ein wirksames System zur Überprüfung von Altersangaben der Käufer sichergestellt sei, dass jugendgefährdende Waren nicht an Kinder und Jugendliche versandt würden.
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