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Irreführende Werbung: Tele2UTA klagt TA

 

Krach zwischen den TK-Anbietern: die aktuelle aon-Speed-Werbung "unbegrenzt Downloaden um zehn Euro" führt Konsumenten laut dem alternativen Provider Tele2UTA in die Irre.

(Wien, 7.5.2007) Tele2UTA hat gegen Telekom Austria wegen irreführender Werbung Klage beim Handelsgericht Wien eingereicht. Grund dafür ist die aktuelle aon-Speed-Werbung "unbegrenzt Downloaden um zehn Euro". Die TA weise die tatsächlichen Kosten des Produktes nicht aus. Statt der beworbenen zehn Euro des Tarifs aon Speed Flat müssten Kunden je nach Tarif bis zu 65,88 Euro pro Monat bezahlen, rechnet der Provider vor. Dies gilt allerdings erst nach dem Ablaufen des sechsmonatigen Aktionszeitraumes, auf den die TA zumindest auf ihrer Homepage hinweist.

Aktionszeitraum: sechs Monate
Das Angebot von zehn Euro gilt für die ersten sechs Monate, die Mindestvertragsdauer beträgt jedoch zwölf Monate. Nach Ende der Aktion werden wieder die normalen Kosten für den jeweils gewählten aonSpeed Tarif fällig. In der Werbung werde auf diesen Umstand nicht hingewiesen. Zudem fallen pro Monat 15,98 Euro Grundentgelt für Sprachtelefonie an. Beim Tarif aonSpeed Flat werden nach Ablaufen der Aktion also 49,90 Euro plus 15,98 Grundgebühr fällig.

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Reaktionen auf diesen Artikel

Sorry wegen meiner Polemik:
Aber "Irre" und "TA" passt so gut wie immer *g*
  Andy - 2007-05-31
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