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Mit Grokster wirft eine weitere illegale Online-Tauschbörse das Handtuch.
(Wien, 08.11.2005) Die beliebte, aber illegale Musiktauschbörse Grokster gibt auf. Grund dafür ist eine Reaktion auf das Urteil des Obersten US-Gerichtshofs vom Juni 2005, das dem Peer-to-Peer (P2P)-Unternehmen die legale Geschäftsgrundlage entzogen hat. Das Urteil besagt, dass Betreiber von Online-Tauschbörsen dafür haftbar gemacht werden können, sollten ihre User Urheberrechte verletzen. Laut Wall Street Journal (WSJ) muss Grokster nun 50 Millionen Dollar (etwa 42,5 Millionen Euro) Schadenersatz an den Verband der US-Musikindustrie RIAA bezahlen.
Legales Grokster3G angekündigt Die Grokster-Software, mit der User untereinander Lieder und Daten austauschen können, soll nun nicht mehr weiter vertrieben werden, auch alle Werbeaktivitäten sollen eingestellt werden. Auf der eigenen Website findet sich nun ein Hinweis, dass das File-sharing illegal war. Weiters wird angekündigt, dass mit Grokster3G künftig ein legaler Dienst ins Leben gerufen werden soll. Um einen symbolischen Dollar und einen kleinen Anteil am zukünftigen Umsatz wurde soll Grokster an den legalen P2P-Dienst Mashboxx verkauft worden sein, so das WSJ.
eDonkey gibt ebenfalls auf Die RIAA soll anderen illegalen File-sharing-Tauschbörsen eine Frist bis Ende November gesetzt zu haben, schreibt das WSJ unter Berufung auf Unternehmenskreise. eDonkey wirft bereits das Handtuch, nur die Morpheus-Mutter Streamcast will weiterkämpfen.
US-User unbeeindruckt Die User lassen sich allerdings weder vom Obersten US-Gerichtshof, noch von Klagen der Musikindustrie gegen einzelne User vom File-sharing abbringen. Zwar war nach den ersten Klagen ein kurzfristiger Knick bei der Nutzung zu verzeichnen, mittlerweile wächst das File-Sharing aber wieder ungebrochen weiter.
(st)
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