Wichtiger Erfolg für Kim DotCom: Razzien des FBI waren illegal

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Wichtiger Erfolg für Kim DotCom: Razzien des FBI waren illegal

 

Der Fall FBI und MPAA gegen MegaUpload-Gründer Kim DotCom schien anfangs der Sage "David gegen Goliath" zu gleichen, doch der Fall nimmt eine positive Entwicklung für Kim Schmitz, denn nun entschied die Richterin Hellen Winkelmann, dass die vom FBI vorgelegten Durchsuchungsbefehle ungültig sind.

 

(28.6.2012; 12:00) Der Fall MegaUpload scheint sich vor den Augen des FBI und der MPAA in Luft aufzulösen. Die Vermutungen des US-Richters, dass der Fall nie verhandelt werden würde, scheinen sich nun zu bestätigen. Der High Court von Neuseeland hat nämlich jetzt über die Rechtmäßigkeit der vom FBI durchgeführten Hausdurchsuchungen geurteilt und befunden, dass diese illegal waren.

Anfang des Jahres wurden beim Gründer der Filesharing-Plattform Kim DotCom in Neuseeland Razzien durchgeführt sowie auch bei anderen MegaUpload-Mitarbeitern. Die Richterin Helen Winkelmann entschied nun, dass die Durchsuchungsbefehle nicht konkret auf die Vorwürfe des Beklagten hingewiesen haben. "Es waren allgemeine Durchsuchungsbefehle und als solche ungültig", erklärte die Richterin gegenüber dem New Zealand Herald.

Die Gegenpartei meldete sich zu dem erst kürzlich erlittenen Niederlage noch nicht zu Wort.

Für Kim DotCom bedeutet dieses Urteil viel mehr als die Tatsache, dass die Razzien illegal waren, denn auch dass, das FBI das Kopieren der Festplatten veranlasst hat, war demnach nicht rechtens. Im Zusammenhang auch die Beschlagnahmungen des gesamten Materials. Denn immerhin wurden bei der Durchsuchung insgesamt über 135 Computer mitgenommen.

Laut diesem Urteil hätte das FBI vor dieser Aktion zuerst die Zustimmung von Kim DotCom einholen müssen, ehe sie die Daten kopieren.

Der MegaUpload-Gründer wurde im Jänner festgenommen und die Plattform wurde geschlossen. Seitdem erleiden die Strafverfolger einen Rückschlag beziehungsweise eine Niederlage nach der anderen. Nicht nur, dass er gegen Kaution auf freien Fuß kam, so wurde ihm auch ein Teil seines Vermögens wieder zugesprochen, damit er für sich und seine Familie den Lebensunterhalt bestreiten kann, wobei er davon nicht seine Verteidiger bezahlen darf.

Zudem erhält der Selfmade-Millionär immer mehr zugesprochene Unterstützung vom sympathischen Apple-Mitbegründer Steve Wozniak sowie auch über seinen Twitter-Account. Insgesamt über 42.274 Personen folgen ihm bereits über den Kurznachrichtendienst.

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