(19.11.2011, 21:27) Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und EU-Abgeordnete hegen massive Bedenken gegen das von der EU-Kommissarin Cecilia Malmström mit Washington ausgehandelte neue Abkommen zur Weitergabe von Passenger Name Records.
"Besonders kritisch sehe ich, dass auch nach dem neuen Abkommensentwurf die US-Behörden die Möglichkeit haben sollen, in bestimmten Situationen auf die in den Reservierungssystemen der Fluggesellschaften gespeicherten Passagierdaten direkt zuzugreifen", sagte der oberste Datenschützer der Nation der Berliner Zeitung.
Als weitere unnötige Maßnahme zur pauschalen Überwachung der europäischen Bürger kritisiert die Piratenpartei das Vorhaben einer zentralen Speicherung von Fluggastdaten (PNR) und deren Weitergabe an andere Sicherheitsbehörden außerhalb der Europäischen Union.
"Was jetzt als Verhandlungserfolg für Bürgerrechte verkauft wird, ist in Wirklichkeit ein Feigenblatt für einen weiteren weitreichenden Eingriff der EU in die Rechte der Bürger", erläutert Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland. "Jeder Flugreisende ist verdächtig, seinen Urlaub mit Drogenhandel im Terrorcamp zu verbringen."
Die verhandelten Regelungen seien auch aus Sicht einiger Parteien im Bundestag absolut mangelhaft, die erneut ein Gutachten zur Klärung von der EU-Kommission gefordert hätten. Die Einholung eines Gutachtens halte die Fraktion der CDU/CSU aber für zweifelhaft. Der Umweg über ein Gutachten käme quasi einer Vorratsklage beim Verfassungsgericht und einer Verschiebung der EU-Abstimmung gleich.
Schaar prangerte darüber hinaus an, dass die Passenger Name Records (PNR) "ohne jeden Anfangsverdacht und ohne handfesten Erforderlichkeitsnachweis" in den USA über Jahre hinweg vorgehalten werden dürften. Dabei hatte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström von einer "großen Verbesserung" beim Schutz der Privatsphäre der EU-Bürger" gesprochen.
Laut Presseberichten seien in der neuen Version des Abkommens Speicherfristen von zehn, statt bisher 15 Jahren vorgesehen. Aber selbst diese Speicherfrist sei völlig unangemessen. Entgegen eines Beschlusses des Europäischen Parlaments sei auch weiterhin der Datenabruf der amerikanischen Behörden im Pull-Prinzip möglich.
Nach sechs Monaten sollten die Daten angeblich anonymisiert werden. Dabei seien auch diesbezüglich erhebliche Zweifel angebracht, denn in Sonderfällen sollten die US-Behörden auch auf die kompletten Daten Zugriff erhalten. Daher könne man nicht von einer wirklichen Anonymisierung der Daten ausgehen und es bestehe über den gesamten Zeitraum der Speicherung eine Missbrauchsgefahr. Spätestens mit der Ankunft am Zielflughafen bestehe kein Grund mehr für eine Speicherung der Daten.
Der Innenexperte der Grünen im EU-Parlament, Jan Philipp Albrecht, sprach von einer "Mogelpackung". Malmström versuche, die anlasslose Massenspeicherung und Auswertung durch die US-Behörden schönzureden. Dabei habe sich an der Substanz der Vereinbarung im Vergleich zur heftig umstrittenen Vorversion nichts geändert. Sämtliche Fluggastdaten würden 15 Jahre lang aufbewahrt. Lediglich der Zugriff werde nach zehn Jahren auf Terrorismusfälle reduziert. Zudem sollten die Informationen nach einem halben Jahr "maskiert" werden, was aber nichts daran ändere, dass sie vorgehalten und verarbeitet würden. Der vorliegende Entwurf sei daher "aus datenschutzrechtlichen und verfassungsrechtlichen Gründen" abzulehnen.
Ähnliche Kritik kam vom innenpolitischen Sprecher der FDP Alexander Alvaro. Das Verhandlungsergebnis sei ungenügend, kritisierte der Liberale, da der Inhalt des neuen Übereinkommens weitgehend dem vorigen gleiche. Alvaro appellierte an die Kommission, die Gespräche über das Vorhaben neu aufzunehmen, wenn es die Zustimmung der Parlamentarier erhalten solle. Maßstab bei der Speicherdauer, Zugriffsrechten und dem Rechtsanspruch europäischer Bürger müsse das jüngst abgesegnete PNR-Abkommen mit Australien sein.
Auch aus Österreich kam Kritik. Der jetzt unabhängige Abgeordnete Martin Ehrenhauser im EU-Parlament warf der Kommission vor, mit Hilfe eines „Datenwäsche-Tricks“ Bürgerrechte zu missachten. Es sei weiter unakzeptabel, dass den Abgeordneten der Text der Übereinkunft nur in einem geheimen Leseraum zur Ansicht vorgelegt werde, während die Kommissarin "ihre verwirrende Interpretation des Textes selbst an die Presse" weitergegeben habe.
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