Gema verklagt Musikpiraten aufgrund der GEMA-Vermutung

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Gema verklagt Musikpiraten aufgrund der GEMA-Vermutung

 

Dieses Mal hat es die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, Gema, auf den gemeinnützigen Musikpiraten e.V. abgesehen. Grund der Klage ist ein Lied welches unter einem Pseudonym veröffentlicht wurde und deswegen von der Gema nicht überprüft werden kann. Die CD besteht aber gänzlich aus CC-Musik.

 

(26.6.2012; 15:30) Die Musikverwertungsgesellschaft Gema hat macht sich wieder einmal unbeliebt und hat nun wie Musikpiraten e.V. auf seiner Homepage mitgeteilt hat, den Verein verklagt. Grund dafür ist eine von den Musikpiraten im Vorjahr veröffentlichte CD. Die unter dem Namen FreeMixter auf den Markt gekommene CD enthält aber ausschließlich Creative-Commons-Musik.

Ein einziger Song auf FreeMixter reicht der Gema aus, den Verein zu klagen. Die Verwertungsgesellschaft argumentiert, dass der unter dem Pseudonym "Texas Radio" veröffentlichte Song "Dragonfly" nicht dahingehend überprüft werden kann, ob er auch tatsächlich Gema-frei ist.

»Die GEMA betont immer wieder, dass Creative Commons-Lizenzen nicht mit ihrem Vertragsmodell vereinbar sind. Trotzdem will sie von uns jetzt Geld für die Produktion einer CD haben, die ausschließlich CC-Material enthält. Ich gehe davon aus, dass das Gericht diese Forderung der GEMA um die Ohren hauen wird«, kommentiert Christian Hufgard, Vorsitzender der Musikpiraten, die Klage.

Aufgrund der umstrittenen "GEMA-Vermutung" beansprucht die Gema demnach die Verwertungsrechte an diesem Titel. Diese Verordnung sieht nämlich vor, dass man, um den Ansprüchen der Gema zu entgehen, beweisen muss, dass die Werke nicht GEMA-pflichtig sind. Sollte sich nicht eindeutig klären lassen ob die Gema dafür die Rechte hat oder nicht, muss man dennoch zahlen.

Diese Praxis sorgt bereits seit langem für Ärger, denn diese Verordnung macht es nahezu unmöglich Veranstaltungen abzuhalten auf der nur CC-Musik gespielt wird, da es immer zu Zweifelsfällen kommt, welche die Gema schamlos ausnutzt.

Vor allem sieht Hufgard die Argumentation von der Gema ein Pseudonym nicht überprüfen zu können, als äußerst fragwürdig, wenn nicht sogar falsch an, denn "bereits bei der Anmeldung können Urheber ein Pseudonym angeben, das für die so genannten Einzeichnungen verwendet wird. Wenn ein Pseudonym nicht in der Datenbank der Gema gefunden werden kann, dann darf sie auch kein Geld verlangen."

Dem Anfang Juli startenden Gerichtsverfahren sehen die Verantwortlichen der Musikpiraten gelassen entgegen und gehen davon aus, dass das Gericht die Klage der Gema abweisen wird.

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