EU erlaubt Handel mit gebrauchter Software

Google Drive: 18 weitere Sprachen zur Auswahl   Leak: Nokia Lumia EOS kommt anscheinend auch in Weiß   Neues Humble Bundle: 6 Indie-Games zum selbstgewählten Preis   Online-Streamingdienst Netflix weitet Angebot auf europäische Länder aus   Huawei: Ascend P6 soll bis zum Ende des Jahres 10 Millionen Marke knacken

EU erlaubt Handel mit gebrauchter Software

 

Nach einem Urteil des EU-Gerichtshofs ist der Handel mit gebrauchter Software grundsätzlich erlaubt. Das wird Microsoft & Co. mit Sicherheit nicht gefallen.

 

(04.07.2012, 12:00) Nach einem Urteil des EU-Gerichtshofs dürfen gebrauchte Software-Lizenzen grundsätzlich weiterverkauft werden. Mit diesem Urteil soll die Rechtssicherheit für Nutzer erhöht werden. Bisher lag der Handel mit aus dem aus dem Internet heruntergeladener Software im rechtlichen Graubereich. Nun wurde die Sachlage vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg geklärt: Ein Weiterverkauf von Software gilt auch, wenn das Programm im Internet heruntergeladen wurde.

Die Entwicklung von Software ist eine kostenspielige Angelegenheit, weshalb Unternehmen wie Microsoft und Oracle sehr streng über die Nutzung von Kopien wachen. Nun erlaubt aber das EU-Gericht den Weiterverkauf von gebrauchten Softwarelizenzen.

„Wenn ich ein Buch kaufe, dann darf ich es weiterverkaufen. So ist es auch bei Software“, erklärt der Linzer Rechtsanwalt Thomas Schweiger. „Das Thema Download war bisher allerdings heftig umstritten, da es sich um keine physischen Werkstücke handelt.“ Immer häufiger werden Programme im Internet als Download-Software verkauft, woraus sich ein eigenes  Geschäftsmodell entwickelt habe.

Firmen kaufen gebrauchte Software-Lizenzen von ursprünglichen Käufern, die diese nicht mehr benötigen. Eine insolvente Firma etwa verkauft ihre Software, die sie um teures Geld erstanden hat, an ein anderes Unternehmen weiter. Und diese Firma verkauft die Software im Bedarfsfall wieder weiter. Mit dem erworbenen „gebrauchten“ Lizenzschlüssel kann sich der Käufer die Software direkt beim Hersteller wieder herunterladen. Bisher war es fraglich, ob dies auch legal ist.

Das Urteil bedeutet für den US-Softwareentwickler Oracle auch eine Niederlage in einem langjährigen Rechtsstreit mit dem Münchner Unternehmen UsedSoft, dass sich darauf spezialisiert hat, Softwarelizenzen an Firmenkunden weiterzuvermitteln.

Mit dem Verkauf von Second-Hand-Software war UsedSoft auch anderen Herstellern wie etwa Microsoft ein Dorn im Auge. Die Entwickler der großen Unternehmen fürchten den Verlust von Kunden und sinkende Einnahmen durch den Gebrauchthandel mit Software.

Allerdings kam das Gericht zum Schluss, dass der einstige Verkäufer wegen der so genannten „Erschöpfungsregel“ kein Recht mehr an dem verkauften Produkt hat. Demnach sind die Rechte eines Herstellers, der seine Ware innerhalb der EU angeboten und verkauft hat, „erschöpft“. Die Kontrolle liegt nach dem Verkauf beim Käufer.

Oracle aber versucht durchzusetzen, dass die Regel in diesem Fall nicht anwendbar sei, da Software aus dem Internet nicht dinglich existiere. Der EuGH macht hierbei aber keinen Unterschied – schließlich habe Oracle auch beim Download der Software wie im Falle eines materiellen Produkts eine „angemessene Vergütung“ erhalten.

Was aber nicht vergessen werden darf: Der Weiterverkauf ist nur dann rechtlich zulässig, wenn der Erst-Käufer die gesamte Software löscht. Ansonsten wäre es eine Kopie. Auch dürfen Lizenzpakete nicht in Teilen, sondern nur als Ganzes weiterverkauft werden.

Das Urteil könnte Konsequenzen haben. Software-Hersteller könnten sich dafür entscheiden, dass sie Software nicht mehr verkaufen, sondern etwa über eine monatliche Gebühr vermieten. Damit würden sie der Gefahr entgehen, dass ein und dasselbe Programm von verschiedenen Kunden hintereinander genutzt werden kann.

Wenn du immer über die wichtigsten News informiert sein willst, so folge uns auf Facebook, Twitter, Google+ oder klicke auf den RSS Button weiter unten.

via

( )
Reaktionen auf diesen Artikel

Es wurden noch keine Reaktionen in diesem Forum eingegeben.
LG startet in Q4 mit Produktion seiner flexiblen Displays   Neuer Anstrich: Foto-Leaks vom Samsung Galaxy S4 Active in Blue Arctic   Prism: Google stellt Antrag bei FISA - fordert Erlaubnis zur detaillierten Offenlegung der Anfragen   Neues Facebook-Update für iOS: Status-Emoticons und erweiterte Sharing-Optionen   HTC präsentiert Butterfly S mit Snapdragon 600 und BoomSound
LG startet in Q4 mit Produktion seiner flexiblen Displays   iPhone 5S: geleaktes Display im direkten Vergleich mit Display des iPhone 5   Nokia bald in chinesischen Händen? Huawei zeigt Interesse findet aber Windows schwach   Hüllen für das billigere iPhone zeigen dickeres und gerundetes Design   Bekannter Jailbreaker schimpft auf iOS 7 und vergleicht neues Design mit Kinderzeichnungen

Suchbegriffe: EU erlaubt Handel mit gebrauchter Software


 
EU erlaubt Handel mit gebrauchter SoftwareEU erlaubt Handel mit gebrauchter SoftwareEU erlaubt Handel mit gebrauchter Software Telekom-Presseon
Meinung  •  Personalia  •  Jobbörse  •  Termine  •  Anzeigen  •   Newsletter-Admin  •  Impressum
EU erlaubt Handel mit gebrauchter Software
EU erlaubt Handel mit gebrauchter Software EU erlaubt Handel mit gebrauchter Software
Skype nun für Windows Phone verfügbar
News
Dossier
Test
Skype nun für Windows Phone verfügbar
Partner
Skype nun für Windows Phone verfügbar
Skype nun für Windows Phone verfügbar
Skype nun für Windows Phone verfügbar
Skype nun für Windows Phone verfügbar
Google Suche
Weitere Artikel