Deutscher Patenttroll will HTC Smartphones in Deutschland verbieten [Update]

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Deutscher Patenttroll will HTC Smartphones in Deutschland verbieten [Update]

 

Im Rechtsstreit mit dem deutschen Patentverwerter IPCom habe HTC eine Berufung gegen eine schon seit 2009 existierende Einstweilige Verfügung des Landgerichtes Karlsruhe zurückgezogen. Damit droht HTC ein unmittelbares Verkaufsverbot.

 

(26.11.2011, 22:26) Der deutsche Patentroll IPCom hatte von Bosch Patente erworben, die für den Standard UMTS wichtig sind. Damit wurden unter anderem HTC aber auch Nokia geklagt. bei dem Europäischen Patent EP1186189 handelt es sich um ein Verfahren zur Priorisierung von Nutzern in einem UMTS-Mobilfunknetz, mit dessen Hilfe Verbindungen je nach Wichtigkeit in verschiedene Gruppen gestaffelt werden, was unter anderem bei Notfällen wichtig sein kann.

Der Widerspruch von HTC sollte am Montag vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe verhandelt werden (Az. 6 U 38/09). IPCom will nun rasch eine Umsetzung des Urteils erreichen, was sich allerdings auf das Weihnachtsgeschäft nicht mehr auswirken kann, da dafür die Geräte schon ausgeliefert sein müssen.

IPCom hatte in 2007 die Mobilfunk-Patente des Elektrokonzerns Bosch, der seinerzeit an der Entwicklung des Standards für UMTS beteiligt war übernommen. HTC habe in Verhandlungen nie ein angemessenes Angebot für die Lizenzierung des Patents gemacht, erklärte heute IPCom-Geschäftsführer Bernhard Frohwitter. Das Mannheimer Urteil sei mit sofortiger Wirkung und ohne Sicherheitsleistungen vollstreckbar.

Der Verwerter ist verpflichtet, anderen Unternehmen Lizenzen für standardrelevante Verfahren zu fairen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen (Fair, Reasonable and Non Discriminatory terms, FRAND) zu erteilen. IPCom hatte diese Verpflichtung Ende 2009 auch gegenüber der EU-Kommission bestätigt und damals erklärt, nie andere Konditionen gefordert zu haben. Wie hoch "faire" Lizenzgebühren sein dürfen, darüber besteht zwischen den Streitparteien weiter keine Einigkeit. Nach der Drohung von IPCom, die Einstweilige Verfügung vollstrecken zu lassen, könnte HTC nun wieder zu Verhandlungen bereit sein.

[Update, 28.11.2011] HTC hat uns eine Information mit der Bitte um Berücksichtigung in der Berichterstattung zukommen lassen:

„Am 25. November 2011 hat HTC seinen Einspruch im Fall IPCom EP1186189 zurückgezogen. Der Einspruch war gegenstandslos geworden, da das deutsche Bundespatentgericht im Vorfeld die betreffende Forderung der IPCom für ungültig erklärt hatte. IPComs ursprüngliche einstweilige Verfügung betraf nur ein HTC Smartphone, das inzwischen nicht mehr in Deutschland verkauft wird. Darüber hinaus hat HTC die Integration der UMTS-Standards modifiziert. Selbst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass das Mannheimer Gericht erneut eine einstweilige Verfügung verhängt, wird das keine Auswirkungen auf den Verkauf von HTC Smartphones in Deutschland haben."

 

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