Apple kann ein Verfahren wegen mobilem Tracking nicht abwenden

Neuer Anstrich: Foto-Leaks vom Samsung Galaxy S4 Active in Blue Arctic   Prism: Google stellt Antrag bei FISA - fordert Erlaubnis zur detaillierten Offenlegung der Anfragen   Neues Facebook-Update für iOS: Status-Emoticons und erweiterte Sharing-Optionen   HTC präsentiert Butterfly S mit Snapdragon 600 und BoomSound   Offizielle Preise für Galaxy Tab 3 Reihe

Apple kann ein Verfahren wegen mobilem Tracking nicht abwenden

 
 

Apple muss sich nun in einem Verfahren zu dem Vorwurf verteidigen, dass das Unternehmen die Aktivitäten von Millionen von Nutzern mobiler Geräte aufzeichnet und Werbetreibenden zur Verfügung stellt. Google und einige andere Angeklagte sind von dem Verfahren ausgeschlossen.

 

(14.06.2012, 17:45) Besitzer von iPhones, iPads und iPod touches wollen eine Klage gegen Apple wegen der Verletzung zweier kalifornischer Konsumentenschutzrechte einlegen. Richterin Lucy Koh entscheid nun, dass sich Apple in einem Verfahren gegen die Vorwürfe zu verteidigen hat.

Allerdings schließt die Richterin aus, dass Apple Privatsphäre-Rechte von Konsumenten verletzt und wollte auch Anschuldigungen in Richtung Computer-Betrug nicht gelten lassen.

Andere Angeklagte in dem Fall sind allerdings aus dem Verfahren entlassen. Dazu gehören AdMarval Inc, Admob Inc, Flurry Inc und Medialets Inc.und Google.

Das Verfahren ist die Konsequenz einer Präsentation zweier Computer-Programmier, mit der diese im April 2011 zeigten, dass die Aktionen, die der Nutzer eines iPhones durchführt, aufgezeichnet werden. Man konnte also nachweisen, dass die Nutzer-Aktivität mitgeschnitten wird.

Dies löste einen regelrechten Protest-Sturm aus und Regulierungsbehörden forderten Änderungen, um den Datenschutz zu erhöhen. Steve Jobs wies den Vorwurf, dass Apple Nutzeraktivitäten in irgendeiner Weise nachvollzieht stets zurück.

Im Verfahren behaupten die Kläger aber, dass Apple die Geräte so konzipiert hat, dass damit Werbeunternehmen und Analysefirmen wie etwa Google Daten sammeln können, sobald kostenlose Apps heruntergeladen werden.

Dieses Sammeln der Daten soll ohne Zustimmung der Nutzer erfolgen und steht im krassen Gegensatz zu Apples Behauptung, stets daran zu arbeiten, die Sicherheit der Nutzer zu erhöhen und ihre Daten gegen missbräuchliche Verwendung zu sichern.

Unter den gesammelten Daten finden sich Adressen, Angaben zum Geschlecht, zum Alter, Gerätenummern und Funktionen, die mit einzelnen Apps ausgeführt wurden. Einige Nutzer sind sogar der Meinung, Apple sammle Informationen über ihren derzeitigen Aufenthaltsort.

Richterin Koh meinte, dass die Kläger unter Umständen die Möglichkeit hätten, Apple wegen einer Überteuerung der Geräte zu klagen. Den wesentlichen Grund dafür sieht sie in Apples Zugeständnissen hinsichtlich der Sicherung der Privatsphäre von Nutzern, die so nicht gegeben ist.

Während Apple der Meinung ist, dass die Nutzungsbedingungen, denen Anwender zustimmen, den Konzern gegen diese Vorwürfe absichern, meint Richterin Koh, dass beim Sammeln mancher Daten durchaus nicht eindeutig klar ist, ob dies auch rechtlich erlaubt sei.

Dennoch geht die Richterin nicht von einer Spionageattacke des Konzerns aus und meint, dass es auch möglich ist, dass die Datenspeicherung als Routine-Verhalten aus reinem wirtschaftlichem Interesse gesehen wird.

Wenn du immer über die wichtigsten News informiert sein willst, so folge uns auf Facebook,Twitter, Google+ oder klicke auf den RSS Button weiter unten.

 

( )

Verwandte Themen

Reaktionen auf diesen Artikel

Es wurden noch keine Reaktionen in diesem Forum eingegeben.
iPhone 5S: geleaktes Display im direkten Vergleich mit Display des iPhone 5   Nokia bald in chinesischen Händen? Huawei zeigt Interesse findet aber Windows schwach   Hüllen für das billigere iPhone zeigen dickeres und gerundetes Design   Bekannter Jailbreaker schimpft auf iOS 7 und vergleicht neues Design mit Kinderzeichnungen   Huawei präsentiert das dünnste Smartphone der Welt in London: das Ascend P6
iPhone 5S: geleaktes Display im direkten Vergleich mit Display des iPhone 5   Galaxy Note 3: Samsung präsentiert neues Phablet erst auf der IFA in Berlin   Google plant noch mehr Initiative im Kampf gegen Internet-Kinderpornografie; eine eigene Datenbank ist geplant   EA unterstützt Wii U erst wieder mit Spielen, wenn Nintendo mehr Konsolen verkauft   Julian Assange: Wikileaks-Gründer seit einem Jahr in ecuadorianischer Botschaft in London - keine Einigung in Sicht

Suchbegriffe: Apple kann ein Verfahren wegen mobilem Tracking nicht abwenden


 
Apple kann ein Verfahren wegen mobilem Tracking nicht abwendenApple kann ein Verfahren wegen mobilem Tracking nicht abwendenApple kann ein Verfahren wegen mobilem Tracking nicht abwenden Telekom-Presseon
Meinung  •  Personalia  •  Jobbörse  •  Termine  •  Anzeigen  •   Newsletter-Admin  •  Impressum
Apple kann ein Verfahren wegen mobilem Tracking nicht abwenden
Apple kann ein Verfahren wegen mobilem Tracking nicht abwenden Apple kann ein Verfahren wegen mobilem Tracking nicht abwenden
A1 demnächst mit Breitband über Glasfaser
News
Dossier
Test
A1 demnächst mit Breitband über Glasfaser
Partner
Anonymous greift Israel erneut an – 100.000 Webseiten gehackt
Anonymous greift Israel erneut an – 100.000 Webseiten gehackt
Anonymous greift Israel erneut an – 100.000 Webseiten gehackt
Anonymous greift Israel erneut an – 100.000 Webseiten gehackt
Google Suche
Weitere Artikel